FAQ
Antworten auf
häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen?
Übersetzen erfolgt schriftlich, Dolmetschen mündlich. ÜbersetzerInnen übertragen schriftliche Informationen (Websites, Verträge, Filmuntertitel) in eine andere Sprache, DolmetscherInnen übertragen mündliche Äußerungen (Gespräche, Verhandlungen, Konferenzen) simultan (zeitgleich) oder konsekutiv (zeitlich versetzt) in eine andere Sprache.
Woran erkenne ich eine gute ÜbersetzerIn?
Hier einige Fragen, die zur Orientierung dienen können:
- Erhalte ich eine zeitnahe und zufriedenstellende Antwort auf meine Anfrage?
- Fühle ich mich bei Bedarf freundlich, ausführlich und kompetent beraten?
- Ist der Kostenvoranschlag preislich nachvollziehbar in Preis & Leistung?
- Weiß ich, wer meine Übersetzung ausführt?
- Habe ich eine direkte AnsprechpartnerIn?
- Werden individuelle Fragen beantwortet & Kundenbedürfnisse berücksichtigt?
- Erhalte ich als Kunde Nachfragen zu unklaren Formulierungen und inhaltlichen Fragen im Ausgangstext?
- Wird die kundenspezifische Unternehmensterminologie berücksichtigt?
- Wird vereinbarungsgemäß und pünktlich geliefert?
- Gilt das Muttersprachenprinzip?
- Wird meine Übersetzung gewissenhaft Korrektur gelesen und von wem?
- Ist meine ÜbersetzerIn zur Urkundenübersetzung ermächtigt?
- Über welche Qualifikation(en) verfügt meine ÜbersetzerIn?
- Welche Berufserfahrungen liegen vor?
- Welche fachspezifische(n) Ausbildung(en), z. B. im rechtlichen, technischen, medizinischen Bereich liegen vor?
- Gab es Auslandsaufenthalte / Studienaufenthalte im Ausland, die auf Kenntnisse des kulturellen Hintergrunds des Zielsprachenlandes schließen lassen?
- Existiert übersetzungswissenschaftliches Hintergrundwissen, z. B. in Bezug auf Textsorten und Zielgruppen?
- Liegen Verbandsmitgliedschaften vor?
- Existiert eine Berufshaftpflichtversicherung?
- Werden regelmäßig Fortbildungen besucht und besteht ein reger Austausch mit Berufskollegen und Fachspezialisten?
- Welche computerunterstützten Arbeitsmittel werden eingesetzt (Textverarbeitungssysteme, Translation Memory Systeme, Texterkennungssoftware, Internet zur Hintergrundrecherche, automatische Übersetzungssysteme oder KI)?
- Wie steht es um die Beachtung der DIN EN-Norm 17100?
- Steht mir meine ÜbersetzerIn auch nach Auftragsabschluss hilfreich zur Seite?
Was sollte bei der Vergabe eines Übersetzungsauftrags beachtet werden?
Bei der ersten Kontaktaufnahme ist Ihre Intuition gefragt: Fühlen Sie sich kulant und kompetent beraten? Bekommen Sie zufriedenstellende Antworten auf Ihre Fragen? Können Ihre sprachenspezifischen Wünsche und Bedarfe berücksichtigt werden? Erscheint Ihnen der für die angefragte Sprachdienstleistung terteilte Kostenvoranschlag angemessen und nachvollziehbar?
Aber auch auf Ihrer Seite können Sie Einiges zu einem zufriedenstellenden Übersetzungsergebnis beitragen:
Eine partnerschaftliche und langfristige Zusammenarbeit verbessert das Übersetzungsergebnis. Warum?
Grundsätzlich gilt: Je besser ein/e ÜbersetzerIn die Anforderungen und Wünsche der KundInnen kennt, desto zielsicherer (weil zielgruppenorientierter) und daher besser fällt das Ergebnis aus.
Bitte beachten Sie: Klare Absprachen hinsichtlich Arbeitsumfang, Liefertermin, Honorar, Bezahlung, und Übermittlung ausreichender Hintergrundinformationen und deren faire Einhaltung sind die beste Voraussetzung für eine langfristig vertrauensvolle und für beide Seiten zufriedenstellende Zusammenarbeit.
Wie kommen anspruchsvolle Übersetzungsdienstleistungen zustande?
Wir sehen uns als hochqualifizierte und hochspezialisierte Übersetzungsprofis. Übersetzen ist kein mechanischer Vorgang, bei dem Wort für Wort übersetzt wird, sondern eine komplexe geistige Leistung, die u. a. viel Erfahrung, spezielle Kenntnisse und spezifische Fertigkeiten erfordert. Sprachenkenntnisse allein, selbst eine optimale Beherrschung von Ausgangs- und Zielsprache, sind dafür selten ausreichend. Insbesondere FachübersetzerInnen benötigen zur geistigen Durchdringung des jeweiligen Ausgangstextes umfangreiche Kenntnisse aus den unterschiedlichsten Fachgebieten. Die fachlichen Wissensanforderungen sind i. d. R. sehr hoch, schließlich geht es nicht selten um aktuellstes State of the art-Wissen. Ob technische, medizinische, rechtliche oder andere Inhalte, neben der fachspezifischen Recherche und der Einarbeitung in die jeweiligen Sachverhalte und Begrifflichkeiten sind interkulturelles, übersetzerisches Wissen und Lokalisierungskompetenz erforderlich sowie digitale, mediale und kommunikative Kompetenzen.
Selbst wenn die formalen und inhaltlichen Ansprüche im Zuge einer zunehmenden Überschwemmung des Markts mit KI-generierten Texten und automatischen Übersetzerungen sinken sollte, bleibt die Außenwirkung Ihres Unternehmens bei Ihren Kunden und in der Öffentlichkeit weiterhin ein charakterisierendes Merkmal, Ihr „Aushängeschild für Qualität“, während eine schlechte oder unzureichende Übersetzung Ihr Produkt, Ihre Leistung und Ihr Unternehmen unangemessen abwerten und die Außenwahrnehmung Ihres Unternehmens im Ausland schmälern kann.
Welche anerkannten beruflichen Qualifikationen gibt es in Deutschland für ÜbersetzerInnen / DolmetscherInnen
Die Berufsbezeichnung „ÜbersetzerIn“ bzw. „DolmetscherIn“ ist in Deutschland nicht geschützt. Daher lohnt ein Blick „hinter die Kulissen“. Welche Ausbilungsabschlüsse / Berufsqualifikationen existieren in Deutschland?
Zu unterscheiden sind Universitätsabschlüsse als Diplom-ÜbersetzerInnen, Diplom-DolmetscherInnen (dieser Abschluss wurde ca. im Jahr 2000 abgelöst durch B. A. und M. A.-Abschlüsse, nämlich:) als ÜbersetzerInnen/DolmetscherInnen mit B. A. (Bachelor of Arts)-Abschluss und ÜbersetzerInnen/DolmetscherInnen mit M. A. (Master of Arts)-Abschluss sowie
staatliche Abschlüsse (z. B. mittels Prüfung nach dem neuen Justizdolmetschergesetz durch staatliche Prüfungsämter) bzw. staatlich anerkannte Abschlüsse (z. B. durch Übersetzer- oder Dolmetscher-Prüfungen vor der IHK) als „staatlich geprüfte/r ÜbersetzerIn“ bzw. als „staatlich geprüfte/r DolmetscherIn“ .
Als besondere Qualifikation gilt die Ermächtigung von ÜbersetzerInnen bzw. die allgemeine Beeidung von DolmetscherInnen für gerichtliche und staatsanwaltliche Zwecke nach Landes- bzw. Bundesrecht, die seit 2023 neu geregelt wurde („JustizübersetzerIn/JustizdolmetscherIn nach Bundesrecht“).
Auf welche Möglichkeiten der Softwareunterstützung können ÜbersetzerInnen heute zugreifen?
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Möglichkeiten der Softwareunterstützung:
- die maschinelle bzw. automatische Übersetzung sowie die Übersetzungs- bzw. Dolmetschunterstützung durch KI (Künstliche Intelligenz) und
- die Softwareunterstützung durch CAT-Tools (Computer-Aided Translation = Softwarepakete, die ÜbersetzerInnen durch Zugriff auf frühere Übersetzungen die Arbeit erleichtern), wozu hauptsächlich Translation Memories (Datenbanken, die früher übersetzte Textsegmente enthalten) und Terminologiedatenbanken (von ÜbersetzerInnen oder von AuftraggeberInnen selbst erstelle Glossare) gehören.
Übersetzungsservice gemäß DIN ISO EN 17100 für Firmen und Behörden
Die DIN ISO-Norm 17100 schreibt verbindliche Best Practices für den Übersetzungsprozess vor und trägt damit zur Sicherung der Übersetzungsqualität bei. Als Qualitätskriterium wird beispielsweise das Muttersprachen- und das Vier-Augen-Prinzip (Übersetzung und externe Korrekturlesung) gefordert. Das bedeutet u. a., dass die Qualität Ihrer Übersetzung von mindestens zwei FachübersetzerInnen (Sprach- und FachexpertInnen) sichergestellt wird.
Wie werden Übersetzungs- bzw. Dolmetschleistungen abgerechnet?
Die Preise für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen sind individuell verhandelbar, aber es existieren Empfehlungen der Berufsverbände und allgemein übliche Vorgehensweisen. In die Preisermittlung können individuelle Kriterien wie Sprache, Sprachrichtung, Umfang, Schwierigkeitsgrad, Dringlichkeit und Format mit einfließen.
Übersetzungen können nach Auftragserfüllung auf Zeilen-, Wort-, Zeitbasis oder vorab pauschal per Kostenvoranschlag / Festpreis vereinbart werden. I. d. R. werden sie (insbesondere im deutschsprachigen Raum) nach Normzeilen à 55 Anschläge inkl. Leerzeichen in der Zielsprache berechnet. Eine Berechnung nach Wörtern eignet sich z. B. zur Kostenermittlung englischsprachiger Ausgangstexte. In Italien gilt die Seite à 2500 Anschläge als Berechnungsgrundlage („a cartella“). Der Preis für zusätzliche Leistungen (z. B. für erheblichen Formatierungsaufwand, (typo-) grafische Gestaltung (z. B. für PowerPoint-Dateien, Filmuntertitelung und bei begrenztem Platzangebot in der Zieltextdatei), für zusätzlichen Lektorierungsaufwand und Korrekturlesungen) ist gesondert zu vereinbaren und wird i. d. R. nach Stunden berechnet. Dolmetscheinsätze werden nach Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet; DolmetscherInnen bereiten sich vorab thematisch intensiv auf ihre Einsätze vor, was im Honorar mitberücksichtigt wird.
Für beglaubigte Übersetzungen und Honorare für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Gerichte und Behörden ist das jeweils geltende Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) i.d.F. von 2025 maßgeblich.
Die ÜbersetzerIn kann Vorabzahlung und bei umfangreichen Übersetzungen Abschlagszahlungen verlangen. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Pro Auftrag gilt eine Mindestpauschale von 35,00 €.
Gerne unterbreiten wir Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag.
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Was kann maschinelle / automatische Übersetzung bzw. KI-unterstützte Übersetzung heute schon leisten?
Automatische Übersetzungen und KI-Übersetzungen erreichen mittlerweile ein beachtlich hohes Niveau, sind sekundenschnell und kostengünstig erstellt. Eine gewissenhafte inhaltliche, terminologische und stilistische Prüfung ist allerdings insbesondere dann unabdingbar, wenn Übersetzungen spezifische, rechtliche, technische oder medizinische Anforderungen erfüllen müssen und Fehler schwerwiegende Konsequenzen haben können.
Bei der Nutzung automatischer Übersetzungssysteme oder von KI ist zu beachten, dass dadurch möglicherweise Geheimhaltungs- und Datenschutzanforderungen verletzt werden, denn Unternehmen müssen deutsche bzw. EU-Datenschutzrichtlinien und die DSGVO zwingend einhalten. Was die gesetzlichen Anforderungen an die Präzision von Unternehmensübersetzungen angeht, können Post Editing-Dienstleistungen Abhilfe schaffen.
Die Qualität automatischer / durch KI-generierter Übersetzungen fällt je nach Textsorte und Komplexität des Ausgangstextes unterschiedlich aus, weshalb auch die Nachkorrektur (das sog. Post Editing) automatisch / KI -generierter Übersetzungen mehr oder weniger aufwändig ist.
Die wichtigsten bisherigen Schwächen automatisch / KI übersetzter Texte: • mangelnde Präzision • Verständlichkeit • kulturelle, kontextuelle, stilistische, idiomatische Feinheiten und Textkohäsion • komplexe Satzstrukturen • Überschriften • terminologische Kongruenz • Datenschutz und Geheimhaltung
Was versteht man unter Post Editing?
Unter Post Editing (Nachbearbeitung maschinell erzeugter Übersetzungen) versteht man die Überprüfung und Korrektur automatisch (mit Google Translate, DeepL oder anderen MT-Engines = Machine Translation Engines) oder mittels KI erstellter Übersetzungen. Die Nutzung automatischer Übersetzungssysteme oder von KI kann der Einhaltung von Geheimhaltungs- und Datenschutzbelangen entgegenstehen (denn Unternehmen müssen deutsche bzw. EU-Datenschutzrichtlinien und die DSGVO zwingend einhalten), aber zumindest was die gesetzlichen Anforderungen an die Präzision von Unternehmensübersetzungen angeht, kann Post Editing Abhilfe schaffen.
Manche Übersetzungsagenturen bieten mehrere Post Editing- bzw. Preisstufen an: beispielsweise KI, Smart und Premium oder Light Post Editing (der Inhalt der Übersetzung ist verständlich, eklatante Falschübersetzungen, gravierende Rechtschreib- und Kommafehler werden korrigiert, aber stilistische und syntaktische Unebenheiten sowie Passagen, „die sich seltsam anhören“ werden nicht bereinigt) und Full Post Editing (das Endprodukt entspricht den Anforderungen eines qualifizierten Humanübersetzers. Hier werden auch Stil, Syntax, Idiomatik und Kongruenz (durchgehend konsistente Terminologie) einer Prüfung und Korrektur unterzogen. In den meisten Fällen ist ein Full Post-Editing so aufwändig, dass die Kosten für die verursachte Mehrarbeit diejenigen einer Humanübersetzung rasch überschreiten.
Post Editing-Tätigkeiten dürften selten als kreative und zufriedenstellende Prozesse empfunden werden. Entweder man macht es sich einfach und lässt Textpassagen stehen, die den eigenen Anforderungen nicht 100-prozentig genügen oder man leistet zufriedenstellende Arbeit und riskiert eine Überschreitung des anvisierten Zeit- und Kostenbudgets.
Was ist Gendern bzw. gendersensible Sprache?
Das aus dem Englischen stammende Wort „gendern“ (siehe auch: Gendersprache, Gendering, gendersensible oder gendergerechte Sprache) bedeutet wörtlich „vergeschlechtlichen“ und beschreibt einen geschlechterbewussten Umgang mit der Sprache. Zu diesem Zweck werden Texte entweder „geschlechtsneutral“ abgefasst oder „gegendert“, wozu im Deutschen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen:
- Gendersternchen: Übersetzer*innen
- Binnen-I: DolmetscherInnen
- Unterstrich: Lektor_innen
- Schrägstrich: Der/die Korrektor/in
- Paarform: Sprachmittler und Sprachmittlerinnen
- Geschlechtsneutral: Die übersetzende Person, der/die Übersetzende(n)
Es gibt Methoden des geschlechterbewussten Sprachgebrauchs, die mehr oder weniger im Text auffallen, wenn beispielsweise von „Studentinnen und Studenten“ oder von „Studierenden“ die Rede ist. Anstatt „Fragen Sie Ihren Arzt um Rat“ kann die Formulierung „Holen Sie sich ärztlichen Rat“ gewählt werden. Für diese Art des Genderns gibt es zahlreiche Formulierungshilfen, etwa auf der Seite https://geschicktgendern.de/. Alternativ kann im Text zwischen männlichen und weiblichen Formen abgewechselt werden.
Das Ziel geschlechtergerechter Sprache ist es, alle Geschlechter auf respektvolle Art und Weise anzusprechen und sichtbar zu machen. Gendern kann den Lesefluss erheblich stören und eine Fixierung bedeuten, außerdem wird der binäre Geschlechteraspekt längst nicht allen Identitäten gerecht. Wichtig erscheint mir ein bewusster Sprachgebrauch bzw. Umgang mit Geschlechterrollen.
Sprachen verändern sich ständig und bilden gesellschaftliche Veränderungsprozesse ab. Beim Übersetzen sollte den sozialen und kulturellen Veränderungen des betreffenden Landes Rechnung getragen werden. Da das Gendern im privaten und beruflichen Alltag auch in anderen Sprachen eine Rolle spielen kann, ist ein kultursensibler Umgang in der jeweiligen Fremdsprache sinnvoll, denn er kann zu einer gelungenen inklusiven Kommunikation beitragen und für Ihren Erfolg mitentscheidend sein.
Übersetzungen können auf Kundenwunsch gendergerecht angefertigt werden.
Ich habe ich mich auf dieser Homepage entschlossen, die weibliche Form (mit Binnen-I) zu wählen, da der Großteil der KollegInnen / ÜbersetzerInnen / DolmetscherInnen weiblich ist.
Beglaubigte/bestätigte Übersetzung, Überbeglaubigung, Legalisierung & Apostille
Ermächtigte ÜbersetzerInnen bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen angefertigten Übersetzungen. Diese werden z. B. benötigt, wenn man mit Behörden oder Gerichten zu tun hat.
Allerdings weichen die Bezeichnungen für diesen von Gerichten vergebenen Titel von Bundesland zu Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen ist man „ermächtigte ÜbersetzerIn“, in Baden-Württemberg „öffentlich bestellte und beeidigte UrkundenübersetzerIn“, in Bayern lautet der Titel „öffentlich bestellte ÜbersetzerIn“, im Saarland „für die Gerichte des Saarlandes und die saarländischen Notare allgemein vereidigte ÜbersetzerIn”, in Hessen „allgemein ermächtigte ÜbersetzerIn” und auch die Bezeichnungen für beeidigte / vereidigte DolmetscherInnen weichen von Bundesland zu Bundesland ab. Aber ob vereidigt, beeidigt, ermächtigt, beglaubigt, öffentlich, amtlich oder gerichtlich bestellt, ob Übersetzungen beglaubigt, bescheinigt oder bestätigt werden, es handelt sich dabei um dieselbe Sache und wesentlich ist, dass die jeweilig erteilte Befugnis (die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung zu bestätigen) vor allen Gerichten des Bundes, der Länder bzw. deutschlandweit gilt und die bestätigte Übersetzung amtlicher Urkunden laut Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 sogar EU-weit Gültigkeit hat.
Am Ende der Übersetzung folgt die Beglaubigungsformel, die beispielsweise lautet: „Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung aus der englischen in die deutsche Sprache wird hiermit bestätigt“. Die Übersetzung wird entweder mit dem Originaldokument oder einer Kopie desselben fest verbunden und mit der Unterschrift und dem Stempel der ermächtigten ÜbersetzerIn versehen.
Bei bestätigten / beglaubigten Übersetzungen, die für das EU-Ausland (abgesehen von behördlichen Schreiben) oder das Nicht-EU-Ausland vorgesehen sind, muss die Echtheit der Unterschrift der ermächtigten ÜbersetzerIn von einer Urkundsperson des Landgerichts bestätigt werden, hier spricht man von einer Überbeglaubigung der bestätigten Übersetzung.
Auch eine Legalisation attestiert, dass die Unterschrift der Urkundsperson (in diesem Fall der ermächtigten ÜbersetzerIn) und der Stempel auf der Urkunde echt sind und rechtmäßig verwendet werden dürfen. Sie wird in Konsulaten oder Botschaften des jeweiligen Staates vorgenommen. Das Gleiche beweisen Apostillen, die von bestimmten staatlichen Behörden (z. B. Landgerichten oder Notaren) ausgefertigt werden; Apostillen werden in Ländern angewendet, die das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 unterzeichnet haben. Die Apostille wird entweder auf dem Originaldokument, der Übersetzung oder auf dem mit der Übersetzung zusammengehefteten Originaldokument angebracht.
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